für das Caravancamp-Ostseeblick – Roland Jahnke
Stand: 12/2021
Roland Jahnke, Seestraße 39a, 18556 Dranske, Tel. 038391 8196
1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Camping-Stellplätzen sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Campingplatzes.
1.2 Abweichende Regelungen haben nur dann Geltung, wenn sie zwischen dem Campingplatz und dem Gast individuell vereinbart wurden.
2. Zustandekommen des Vertrages
2.1 Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast einen Antrag abgibt (Stellplatzbuchung), der durch den Campingplatz angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Stellplatzbuchung.
Dem Campingplatz steht es frei, die Stellplatzbuchung schriftlich zu bestätigen.
Die Bestätigung der Stellplatzbuchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
2.2 Erfolgt die Stellplatzbuchung durch einen Dritten für den Gast, haftet er dem Campingplatz gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Campingplatzannahmevertrag, sofern dem Campingplatz eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3 Die Unter- und Weitervermietung des überlassenen Stellplatzes sowie deren Nutzung zu anderen als der Beherbergung dienenden Zwecken, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Campingplatzes.
3. Preise und Leistungen
3.1 Der Campingplatz ist verpflichtet, den vom Gast gebuchten Stellplatz nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Gast ist verpflichtet, die für die Stellplatzüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Campingplatzes am zweiten Tag des Aufenthaltes zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder vom Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Campingplatzes gegenüber Dritten.
3.3 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein.
3.4 Die Preise können vom Campingplatz geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Stellplätze, der Leistung des Campingplatzes oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht, und der Campingplatz dem zustimmt.
3.5 Rechnungen des Campingplatzes sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
Der Verzug setzt ein, wenn der Gast nicht innerhalb von 21 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber einem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist der Campingplatz berechtigt, gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen. Im Geschäftsverkehr beträgt der Verzugszinssatz 9% über dem Basiszinssatz. Dem Campingplatz bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt kann der Campingplatz eine Mahngebühr von 5 EUR erheben.
3.6 Der Campingplatz ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Der Campingplatz ist ferner berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Campingplatz aufgelaufene Forderungen durch Erteilung einer Zwischenrechnung jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
3.7 Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber des Campingplatzes aufrechnen oder mindern.
4. Nicht in Anspruch genommenen Leistungen, Stornierung, Rücktritt des Gastes
4.1 Der Campingplatz räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Im Falle des Rücktritts des Gastes von der Buchung hat der Campingplatz Anspruch auf angemessene Entschädigung.
– Der Campingplatz hat die Wahl, gegenüber dem Gast statt einer konkret berechneten Entschädigung eine Rücktrittspauschale geltend zu machen. Dem Gast steht der Nachweis frei, dass dem Campingplatz kein Schaden oder der dem Campingplatz entstandene Schaden niedriger als die geforderte Entschädigungspauschale ist.
– Sofern der Campingplatz die Entschädigung konkret berechnet, beträgt die Höhe der Entschädigung max. die Höhe des vertraglich vereinbarten Preises für die von dem Campingplatz zu erbringende Leistung unter Abzug des Wertes der von dem Campingplatz ersparten Aufwendungen sowie dessen, was das Campingplatz durch anderweitige Verwendungen der Campingplatzleistungen erwirbt.
4.2 Die vorstehenden Regelungen über die Entschädigung gelten entsprechend, wenn der Gast den gebuchten Stellplatz oder die gebuchten Leistungen ohne dies dem Campingplatz rechtzeitig mitzuteilen, nicht in Anspruch nimmt.
4.3 Der Anspruch auf Entschädigung entfällt, sofern der Campingplatz dem Gast im Vertrag eine Option eingeräumt hat, innerhalb einer bestimmten Frist ohne weitere Rechtsfolgen vom Vertrag zurückzutreten. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Rücktrittserklärung ist deren Zugang beim Campingplatz. Der Gast muss den Rücktritt in Textform erklären.
5. Rücktritt des Campingplatzes
5.1 Sofern dem Gast im Beherbergungsvertrag ein kostenfreies Rücktrittsrecht nach Ziffer 4.3 eingeräumt wurde, ist der Campingplatz ebenfalls berechtigt, innerhalb der vereinbarten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste nach dem gebuchten Stellplatz vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Campingplatzes die Buchung nicht endgültig bestätigt.
5.2 Wird eine gemäß Ziffer 3.6 vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen einer hierfür gesetzten Frist geleistet, so ist der Campingplatz gleichfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3 Ein Rücktrittsrecht aus wichtigem Grund vom Vertrag ist davon unberührt. Es besteht insbesondere falls
– höhere Gewalt oder andere vom Campingplatz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
– Stellplatz unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks, gebucht werden;
- der Campingplatz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Campingplatzleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Campingplatzes in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Campingplatzes zuzurechnen ist;
– eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gemäß Ziffer 2.3 vorliegt;
– ein Fall der Ziffer 6.3 vorliegt;
– der Campingplatz von Umständen Kenntnis erlangt, dass sich die Vermögensverhältnisse des Gastes nach Vertragsabschluss wesentlich verschlechtert haben, insbesondere wenn der Gast fällige Forderungen des Campingplatzes nicht ausgleicht oder keine ausreichende Sicherheitsleistung bietet und deshalb Zahlungsansprüche des Campingplatzes gefährdet erscheinen;
– der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Vermögensauskunft nach § 807 Zivilprozessordnung erteilt, ein außergerichtliches der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat;
– ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet oder die Eröffnung desselben mangels Masse oder aus sonstigen Gründen abgelehnt wird.
5.4 Der Campingplatz hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Textform in Kenntnis zu setzen.
5.5 In den vorgenannten Fällen des Rücktritts entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. An- und Abreise
6.1 Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Stellplätze.
6.2 Der gebuchte Stellplatz steht dem Gast ab 12:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
6.3 Der gebuchte Stellplatz ist vom Gast bis spätestens 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages in Anspruch zu nehmen. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat der Campingplatz das Recht, den gebuchten Stellplatz nach 16:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Gast hieraus Ersatzansprüche herleiten kann. Dem Campingplatz steht insoweit ein Rücktrittsrecht zu.
6.4 Am vereinbarten Abreisetag ist der Stellplatz dem Campingplatz spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Campingplatz über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Stellplatzes bis 15:00 Uhr den Tages-Stellplatzpreis in Rechnung stellen. Dem Gast steht es frei, dem Campingplatz nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist.
7. Haftung
7.1 Der Campingplatz haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Campingplatz ausschließlich wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
7.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.
7.3 Soweit dem Gast ein Pkw-Stellplatz zur Verfügung gestellt wird, besteht keine Überwachungspflicht des Campingplatzes, es sei denn, dies wurde individuell schriftlich in einem Verwahrungsvertrag vereinbart.
7.4 Weckaufträge werden vom Campingplatz mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
7.5 Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Campingplatz übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben sowie auf Anfrage auch für Fundsachen. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen. Der Campingplatz ist berechtigt, nach spätestens einmonatiger Aufbewahrungsfrist unter Berechnung einer angemessenen Gebühr die vorbezeichneten Sachen dem lokalen Fundbüro zu übergeben.
7.6 Die Verjährung der Ansprüche des Gastes erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen.
8. Unterteilung Zelt/Mini-Zelt
8.1 Dem Campingplatz steht es frei das aufstellen von zusätzlichen Mini-Zelten und Zelten zu gestatten oder auch abzulehnen. Das aufstellen muss bereits bei der Buchungsanfrage mit angegeben werden, sonst ist das aufstellen dieser nicht gestattet.
8.2 Unterscheidung Mini-Zelt und Zelt. Das Mini-Zelt, wird bei der Buchung bereits mit angegeben und kommt zusätzlich mit auf den Stellplatz. Das bedeutet, es wird kein eigener Stellplatz für dieses benötigt. Hierbei handelt es sich um bsp.: Strandmuschel, 1-Personen Leichtgewichtzelt, Fahrradzelt, Trekkingzelt, Wurfzelt, Kuppelzelt, Campingzelt, Tunnelzelt, u.v.m. (jedes Zelt das einen festen/luftundurchlässigen Boden hat).
Ein Zelt wird berechnet, wenn dieses einen eigenen Stellplatz in Anspruch nimmt, was nur bei vorheriger Anmeldung und mit ausdrücklicher Genehmigung des Campingplatzes aufzustellen ist.
8.3 Das aufstellen von freistehenden Zelten/Mini-Zelten und Pavillionen ist bei den Plätzen mit direktem Ostseeblick nicht gestattet.
9. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Dranske, 01.12.2021
Ort, Datum Firmenstempel / Name